Kosten für die Verdeitigung

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Kosten

Die Kosten für die Verteidigung und Vertretung in Strafsachen sind im RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) geregelt. Das RVG nennt bei Strafsachen bestimmte Gebührenrahmen, innerhalb derer je nach Schwierigkeit, Aufwand und Gewichtung abgerechnet werden kann. Es ist aber auch möglich, eine pauschale Gebühr zu vereinbaren oder nach Stundensatz abzurechnen. Dieses werde ich mit Ihnen genau erörtern und dann entsprechend vereinbaren.

Rechtsschutzversicherungen sind gut, können in Strafsachen aber in der Regel nur dann in Anspruch genommen werden, wenn keine vorsätzliche Tat vorgeworfen wird.

Prozesskostenhilfe für die Verteidigung in Strafsachen gibt es nicht, aber in bestimmten Fällen kann ein Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger oder auch als Zeugenbeistand oder Nebenklagevertreter beigeordnet werden.